Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 ergibt sich für den Bauherrn die Verpflichtung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die er an Dritte übertragen kann.
Unser Unternehmen übernimmt diese Leistungen. Durch entsprechende zertifizierte Qualifizierung der betreffenden Mitarbeiter wurden die personellen Voraussetzungen geschaffen.
Unsere Leistungen während der Planung
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes
- Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
Unsere Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (Baustellenkoordination)
- Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Einweisung aller Auftragnehmer in den SiGe-Plan
- Stichprobenartige Baustellenüberprüfungen
- Fortschreiben des SiGe-Planes
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Dokumentation (Nachweise erstellen, Protokollierung, etc.)